Schriftliche Fassung der Rede von Christoph Blocher, a. Nationalrat und a. Bundesrat, gehalten am 20. Juni 2014 an der Veranstaltung „Nein zum schleichenden EU-Beitritt“ im Wägital (SZ)

Es gilt das schriftliche und das mündliche Wort. Der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen.

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Liebe Wägitalerinnen und Wägitaler
Schwiizerinnen und Schwiizer im kantonalen wie im eidgenössischen Sinne
Getreue, liebe Mitlandleute
Liebe Frauen und Männer 

Sie sind heute in dieses Bergtal in der Schwyzer March gereist oder sie gehören zu den gut tausend Einwohnern dieses wunderschönen Talkessels.

I. Das Wägital als Sinnbild

Das Wägital liegt etwas abseits. Im Hauptort Schwyz, aber erst recht in Bundesbern rümpft man gelegentlich die Nase über so viel Abgeschiedenheit. Oh, ihr Wägitaler, ihr könnt Euch trösten! Auch ob der Schweiz rümpft man im fernen Brüssel und erst recht in Bundesbern die Nase. Soviel Abgeschiedenheit wie sich die schweizerische Eidgenossenschaft leistet – und sich abwendet von der Brüsseler Betriebsamkeit – das gehe nicht, meinen all die wichtigen oder besser wichtigtuerischen Volksführer bzw. Volksverführer.

Ja, es mag Leute geben, die statt auf der kurvenreichen Alpstrasse ins schöne Wägital lieber auf breiten Autobahnen nach Brüssel und in die EU fahren.

Eingeladen haben uns heute Kari Mächler und die hiesigen Erst-August-Triichler, von denen uns einige schon 1992 im Widerstand gegen den Beitritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) klangvoll unterstützt haben. Vor langer Zeit haben sich diese Treichler mit ihrem urtümlichen Schellengeläut zusammengetan, um falsche Geister und böse Dämonen zu vertreiben. Das ist auch vor 22 Jahren gelungen:

Dank der siegreichen Abstimmung vom 6. Dezember 1992 ist die Schweiz heute nicht Mitglied der Europäischen Union. Noch stehen wir hier als Bürger eines freien Staates. Darum dürfen wir heute Abend als Bürger eines eigenständigen, unabhängigen Staates zusammenkommen, wo seit Hunderten von Jahren die Schweizer selbst bestimmen, was hier geht, und zwar in direkter Demokratie an der Urne!

Dank der damaligen Ablehnung von Volk und Ständen bei einer Rekordstimmbeteiligung von 78,7 Prozent ist unser Land – all den Drohungen der damaligen Classe Politique zum Trotz – unabhängig, frei und in ansehnlicher Wohlfahrt geblieben.

Im Gegensatz dazu erwies sich die damals von der Classe Politique viel gelobte EU als intellektuelle Fehlkonstruktion. Wir sehen dort nicht die damals versprochene Vollbeschäftigung, sondern Arbeitslosigkeit, nicht blühende, sondern bankrotte Staaten, keinen Wohlstand, sondern eine tiefe Schuldenkrise.

Nicht die damals vorausgesagte Abschottung und Isolation der Schweiz wurde Tatsache. Nein. Vielmehr strömten seither Hunderttausende von Europäern in die Schweiz. Warum? Weil sie Arbeit und bessere Lebensbedingungen vorfanden.

Doch meine Damen und Herren, wer glaubt, die offizielle Schweiz würde sich jetzt über die erhaltene Freiheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit in dankbarer Bescheidenheit freuen, sieht sich getäuscht. Unsere Regierung und die Mehrheit des Parlamentes wollen sie wieder kaputt machen.

II. Preisgabe der Freiheit als politisches Ziel

Darum sind wir heute zusammengekommen, um dem schändlichen Treiben ein Ende zu setzen. Darum stehe ich heute vor Ihnen als einer, der sein Nationalratsmandat abgegeben hat, und zwar aus einem einzigen Grund: Um diese Machenschaften gegen die Freiheit, Sicherheit und den Wohlstand unseres Landes zu beenden. Die Situation ist für die Schweiz ausserordentlich ernst.

Der Wille der Bürger, die Meinung des betroffenen Souveräns wird in Bundesbern nicht mehr akzeptiert. Die direkte Demokratie wird ausgehebelt.

Volksentscheide werden nicht umgesetzt. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative wird nicht vollzogen. Die kriminellen Ausländer sind noch immer da – dabei hat der Souverän vor vier Jahren beschlossen, diese auszuweisen.

Die Durchsetzungsinitiative wird ebenfalls auf die lange Bank geschoben.

Obwohl am 9. Februar das schweizerische Volk einen entscheidenden Pflock eingeschlagen hat und der exorbitanten Massenzuwanderung einen Riegel geschoben hat, wird gegen den Volkswillen gehandelt.

Das internationale Recht – also fremdes Recht – wird eigenmächtig über das geltende Landesrecht – also eigenes Recht – gesetzt.

Völkerrecht soll mehr gelten als Schweizer Recht. Ausländische Machthaber sollen über uns herrschen.

Der neuste Coup: Man will die Schweiz schleichend in die EU führen.

Wo bleibt eigentlich die Volksherrschaft – die direkte Demokratie? Welcher Staatsform entspricht das, wenn ein Einzelner oder eine regierende Gruppe ihre eigene Meinung gegenüber der Meinung der Mehrheit der Bürger durchsetzt?

Meine Damen und Herren, das nennt man Diktatur! Und in einer Diktatur werfen sich meist die Wissenschaftler zuerst den Herrschenden zu Füssen. Und bei uns?

Haben wir nicht hoch angesehene Staatsrechtler und Professoren, die mit lange Zeit verheimlichten und öffentlichen Gutachten unseren Diktatoren eine Rechtfertigung geben?
Haben wir nicht Bundesrichter, die neuerdings nicht nur zwingendes, sondern allgemein das Völkerrecht einiger weniger über das vom Volk gewollte Landesrecht stellen?

Meine Damen und Herren, darum stehe ich hier, und darum sind Sie heute hierher gekommen, um laut und deutlich durch das Schweizerland nach Bern zu rufen: „Das lassen wir nicht zu.“ Jetzt ist Schluss mit all den üblen, undemokratischen, an Diktaturen erinnernden Ränkespielen!

III. Mit dem Rahmenvertrag in die EU steuern

Meine Damen und Herren, beim geplanten Rahmenvertrag zur institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU wiederholt sich die EWR/EU-Abstimmung von 1992. Dieser Rahmenvertrag soll uns – wie damals der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – in die EU führen!

Und dies, meine Damen und Herren, gilt es zu verhindern, damit die schweizerische Unabhängigkeit gewahrt bleibt – so wie es die Bundesverfassung im Artikel 2 als oberste Pflicht für alle Behörden festhält!

Meine Damen und Herren, erneut stehen wir also vor der Schicksalsfrage: Schweizervolk – wie hältst Du es mit der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung?

Schweizer Volk, wählst Du die Anpassung oder den Widerstand?

Höchste Wachsamkeit ist angesagt. Wir haben uns jetzt auf die Volksabstimmung vorzubereiten!
Meine Damen und Herren, unterschätzen wir die Situation nicht. Wie 1992 wird man in Bern sagen: „Es geht nur um die Renovierung der bilateralen Verträge.“ Keinesfalls wolle man in die EU. Es gehe nur um den bilateralen Weg. Dass dieser in die EU führen wird, wird man selbstverständlich verschweigen oder bestreiten! Darum hat sich rechtzeitig das Komitee „NEIN zum schleichenden EU- Beitritt“ gebildet.

Meine Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass die EU-Funktionäre keine Freude haben am Nicht-EU-Mitglied Schweiz und deshalb Druck auf uns ausüben. Die europäischen Staaten sind auf die Schweiz neidisch! Wie so oft in der Geschichte plagt die Schweiz der Freiheitsneid europäischer Staaten. Aber Druck auf die Schweiz war der Normalfall in der Schweizer Geschichte!

Doch statt den Freiheitsneid als Motiv dieses EU-Drucks zu durchschauen und ihm zu widerstehen, setzt ihm der Bundesrat derzeit sein geschmeidiges Frühturnprogramm entgegen. Und dieses besteht aus Einknicken in Brüssel, sich standhaft zeigen in der Schweiz, wieder Einknicken in Brüssel und so weiter. Besser wäre es, wenn der Bundesrat den Rhythmus einmal ändern würde: sich dem Volkswillen der Schweiz anpassen und dagegen in der EU einmal aufstehen, um zu widerstehen. Heute sind die Schweizer Politiker vom Schweizer Volk gewählt und beauftragt, all den Drohungen zu widerstehen.

Sie sind gewählt und bezahlt – und zwar gut bezahlt – um Widerstand zu leisten und nicht um nachzugeben.

Meine Damen und Herren, wer Ohren hat, der höre! Wer Augen hat, der sehe! Trotz allem Schönreden, bei allem Verschleiern, bei all dem Verdecken der wahren Absicht, merkt man: Zurzeit wird in Bundesbern die Schweiz preisgegeben. Es ist das politische Ziel des Bundesrates und der überwiegenden Mehrheit des Parlaments, die schweizerischen Staatssäulen niederzureissen.

IV. Anschluss der Schweiz ohne ausdrücklichen Willen der Bürger

Meine Damen und Herren, natürlich weiss man heute in Bundesbern, und es wissen es alle Politiker, Wirtschaftsverbände und kleinkarierte Unternehmer, dass das Schweizer Volk nicht in die EU will. Noch nie seit es Umfragen gibt, wollten so wenige Schweizer in die EU.

Jeder Politiker weiss auch, dass der bevorstehende Rahmenvertrag, der in den kommenden Monaten vors Volk kommt, die Schweiz verpflichten wird, fremdes – auch künftiges, heute noch unbekanntes – EU-Recht automatisch zu übernehmen und den EU-Gerichtshof als Gerichtsinstanz anzuerkennen.

Fremdes Recht und fremde Richter sollen unseren Rechtsraum füllen. Nicht mehr durch den Willen des Volkes, sondern nach dem Willen fremder Staaten soll die Schweiz leben! Damit erfolgt ein Anschluss der Schweiz an die EU – gegen den ausdrücklichen Willen des Volkes.

Meine Damen und Herren, die damals noch ehrliche Regierung schrieb zum EWR- Vertrag 1992, bei dem es ebenfalls – wie heute – um die Übernahme fremden Rechtes ging, in der bundesrätlichen Botschaft ans Parlament wörtlich:

„Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat. So stellt sich unsere Beteiligung am EWR heute als Etappe dar, die uns dem Beitrittsziel näher führt.“

Deshalb reichte der Bundesrat am 20. Mai 1992 – also vor der EWR-Abstimmung – ein EU-Beitrittsgesuch in Brüssel ein, wo es heute noch liegt und nie zurückgezogen worden ist, obwohl das Schweizer Volk schon damals zur ersten Etappe EWR Nein gesagt hat.

Meine Damen und Herren, Bundesrat und Parlament wissen natürlich, dass Volk und Stände einem EU-Beitritt nie zustimmen würden!

Darum übernimmt man alles, damit das Volk einen EU-Beitritt nicht verhindern kann. Deshalb soll die direkte Demokratie abgeschafft werden.

Nicht mehr der Bürger soll entscheiden. Verwaltung, Regierung, Parlament und Richter werden sich über die betroffenen Bürger hinwegsetzen: Für schweizerische Verhältnisse heisst dies Diktatur.

So hat sich auch unser höchstes Gericht auf diesen Weg begeben: Das Bundesgericht hat unlängst offiziell entschieden, internationales Recht gehe dem Schweizer Recht vor.

Ausgerechnet beim ablehnenden Entscheid zur Ausweisung eines mazedonischen Drogenhändlers erhoben die Bundesrichter das nicht zwingende Völkerrecht zum Mass aller Dinge. Sie stellen damit nicht nur das zwingende Völkerrecht wie Verbot von Folter, Genozid, Aufhebung des Sklavenverbotes usw., sondern generell das internationale Recht über das vom Volk genehmigte Landesrecht. Die Stimmbürger können demnach beschliessen, was sie wollen: Es gilt nicht mehr ihr eigenes Recht, sondern das fremde Recht.

Dieses Urteil bedeutet einen Verfassungsbruch. Denn Artikel 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet auch das Bundesgericht, „die Freiheit und die Rechte des Volkes“ ebenso wie die „Unabhängigkeit des Landes“ zu wahren.

Wie war es aber 1999, als man das Schweizer Volk von einer Revision der Bundesverfassung überzeugen musste? In der Botschaft zu jener Abstimmung hiess es, es sei „bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfrage betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Bundesrecht im Rahmen der Nachführung zu klären“. Auch sei – so wurde versichert – die neue Bundesverfassung „nicht auf einen Integrationsschritt ausgerichtet“ und darum bewusst „europaneutral“. Wenn nun das Bundesgericht die Europäische Menschenrechtskonvention generell als übergeordnet erklärt, verstösst es gegen die gemachten Versprechen und damit auch gegen „Treu und Glauben“.

Meine Damen und Herren, die hohen Richter scheinen vergessen zu haben, was schon der Bundesbrief vom 1291 enthielt. Damals wurde festgehalten, dass die Schweiz nicht nur keine fremden Richter will, sondern ausdrücklich wurde auch betont, dass von den Richtern hohe charakterliche Eigenschaften zu verlangen sind. Soll dies alles nicht mehr gelten?

Sie sehen, meine Damen und Herren, alle drei Staatsgewalten – Regierung, Parlament und nun also auch das Bundesgericht – haben sich aufgemacht, den Willen des Volkes zu missachten, zu umgehen, auszutricksen und schliesslich auszuschalten.

Es ist wieder einmal mit Gottfried Keller daran zu erinnern, dass es Zeiten gibt, in denen die Bürger selbst zum Rechten sehen müssen: „Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.“ Darum – meine Damen und Herren – stehen wir heute hier, um „nachzusehen, was es gibt“.

V. Wie der Volksentscheid über die Abschaffung der Personenfreizügigkeit ausgehebelt werden soll

Nun, meine Damen und Herren, neuestes Beispiel, wie der Wille des Volkes ausgeschaltet werden soll, sind die Bestrebungen, wie der Zuwanderungsartikel, den das Volk am 9. Februar 2014 beschlossen hat, nicht umgesetzt werden soll. Worum geht’s?

Das Schweizer Volk hat beschlossen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig regelt. Mit jährlichen Kontingenten, einem Vorrang der Inländer auf dem Arbeitsmarkt und weiteren Bestimmungen!

Am 9. Februar dieses Jahres hat sich die Schweiz von der bestehenden Personenfreizügigkeit verabschiedet. Gleichzeitig hat der Souverän den Bundesrat verpflichtet, das Ziel der Volksinitiative durch Verhandlungen mit der EU zu erreichen. Solche sieht der mit der EU abgeschlossene Personenfreizügigkeitsvertrag ausdrücklich vor.

Nun zeigt sich in Bundesbern aber klar: Man verhandelt in Wirklichkeit gar nicht mit der EU. Man tut nur so. Ziel ist, aus Brüssel möglichst schnell ein schroffes NEIN heimzubringen. Man wird dann sagen: „Wir können leider den Verfassungsartikel wegen Unmöglichkeit nicht verwirklichen!“ D.h. man will die Massenzuwanderung behalten. Das ist die wahre Absicht des Politbetriebes in Bern.

Eine jährliche Zuwanderung von 84‘000 Personen – also in der Grösse der Städte Luzern oder St. Gallen – ist nicht verkraftbar. Deshalb ist die Zuwanderung zu beschränken, das hat das Schweizer Volk beschlossen. Allein die ersten vier Monate des Jahres 2014 verzeichnen erneut absolute Rekordzahlen der Zuwanderung. Darum ist das, was Bundesrat und die Mitte-links-Partei tun, verantwortungslos!

Meine Damen und Herren, ist es nicht bedenklich, dass heute in Bundesbern die gewählten Volksvertreter nicht mehr für das Volk einstehen? Sie sagen nicht, was sie denken. Sie denken nicht, was sie sagen. Und beim Sagen und Denken, denken sie erst noch nichts! 

Es sind aber nicht nur Politiker und Beamte, sondern auch einzelne Unternehmer und Manager, denen es bei der Frage der Unabhängigkeit und Selbständigkeit des eigenen Landes an der nötigen Weitsicht fehlt. Um ihre wirtschaftlichen Vorteile für ihre Firmen zu retten, geben sie das Land preis. Die langfristigen Folgen – zum Beispiel bei der Personenfreizügigkeit – für das Land, für seine Sozialwerke, die Infrastrukturen und das politische Klima sind ihnen egal. Das war eigentlich bislang nicht die Eigenschaft schweizerischer Unternehmer. Wer ständig mit dem Auswandern und der Verlegung von Arbeitsplätzen ins Ausland droht, ist ein schlechter Unternehmer mit schlechten Produkten oder ein Egoist, der will, dass sich die gesamte Schweizer Rechtsordnung, ja die ganze Schweiz seinen – vielleicht gar nicht wettbewerbsfähigen – Erzeugnissen anpasst.

Und meine Damen und Herren, lassen Sie sich nicht von ausländischen Politikern verführen. In süssen Flötentönen bezeichnen sie sich als Freunde der Schweiz, die es ja nur gut mit uns meinen würden. Sie wollten uns und unserer Wirtschaft nur helfen, sagen sie. Sie geben vor, im Interesse der Schweiz zu sprechen. Und vergessen geflissentlich, dass wir unsere Interessen durchaus selber wahrnehmen können. Nach all den Schmeicheleien greifen sie recht bald zum Knüppel. Einer dieser Sorte ist etwa Joschka Fischer, Deutschlands einstiger grüner Aussenminister, dessen Oberflächlichkeit und Unkenntnis geradezu erschreckt. In einem „Blick“-Interview hat Fischer behauptet, wenn die Schweiz einbürgern würde wie in Deutschland, hätten wir nicht 23 Prozent Ausländer, sondern nur 9 Prozent. Der hohe Ausländeranteil sei also hausgemacht. In Wahrheit bürgert die Schweiz über dreimal mehr Menschen auf 1000 Einwohner ein als Deutschland.

Wir müssen uns also jede Strafpredigt mit falschen Zahlen verbitten. Vor allem von einem ehemaligen grünen Minister, der damals für die EU den Zuwanderungsvertrag mit der Schweiz unterschrieben hat, hätten wir mehr erwartet als falsche Zahlen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, man verfälscht Worte, intrigiert, tut so, als erfülle man den Volkswillen, um das Gegenteil zu tun und spannt mit fremden Mächten zusammen. Statt dem Ausland die Schweiz zu erklären und statt die Schweiz zu verteidigen, entschuldigt man sich für die Volksentscheide.

Meine Damen und Herren, das muss ein Ende haben. Darum sind alle, die an der Unabhängigkeit der Schweiz, am Selbstbestimmungsrecht der Schweizer, an der direkten Demokratie, am Wohlstand der Schweiz – all den Grundwerten der schweizerischen Eidgenossenschaft – festhalten wollen, aufgerufen, endlich zum Rechten zu sehen!

VI. Wie die Wissenschaft die Schweiz schleichend in die EU führt 

Wenn es darum geht, den Bürger als Souverän auszuschalten, so eilt – wie oft in der Geschichte – auch die Wissenschaft den neuen Diktatoren zu Hilfe.

Der Bundesrat hat einen der grössten Euroturbos – Professor Daniel Thürer – mit einem Gutachten betraut, das darauf ausgerichtet ist, die Schweiz in die EU zu führen. Die EU stelle eine alles überragende „Wertegemeinschaft“ dar und vertrete darum gemeinsame, übergeordnete Werte. Darum stehe das EU-Recht über dem Landesrecht. Auf solch fintenreichen Pfaden wird der Bundesrat der EU willfahren und, wie er sagt, 2016, also nach den eidgenössischen Wahlen, einen Vertrag über institutionelle Bindungen abschliessen. Nochmals: Es geht dabei um die Übernahme von künftigem, fremdem Recht und von fremden EU-Richtern und zwar auf allen Gebieten, in denen wir mit der EU Verträge abgeschlossen haben oder noch abschliessen werden.

Wenn das Volk dies akzeptiert, landen wir auf Samtpfoten in der EU. Darum ergeht an uns der Aufruf und der Weckruf: Seien wir rechtzeitig gewarnt und gewappnet. Sonst erwachen wir eines Morgens in der EU.

Schliessen wir die Reihen, lassen wir uns nicht täuschen und nicht überrumpeln. Noch wissen wir nicht genau, wann diese Jahrhundertabstimmung kommt. Aber wir wissen, dass sie kommt.

VII. Schlusswort

Eidgenossen! Hütet Euch am Morgarten, hiess es 1315 – also vor 700 Jahren.

Heute heisst es:

Hütet Euch vor der Fremdbestimmung!
Hütet Euch vor der Fehlkonstruktion EU!
Hütet Euch vor dem schleichenden EU-Beitritt durch Bundesbern!
Hütet Euch vor den sich diktatorisch gebärdenden Staatsgewalten, die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung preisgeben.

Denken wir an den Alpsegen des Innerschweizer Älplers, der – nicht weit von hier – über Berge und Matten rief:

„Verschon eus, Gott, vor Sturm und Wind und vor allne Bundesröt, wo wieder z’Brüssel sind!“

 

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