Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

80 Der Schweizer Weg

 

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82 Schlussfolgerungen zum Rahmenvertrag

 

82.01

Dem Ansinnen Rahmenvertrag gegenüber ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

82.02

Die Schweiz – bisher schon ein weltoffenes Land – hält fest an Kontakten mit der EU auf gleicher Augenhöhe, welche die Gleichberechtigung beider Parteien respektieren. Sie will frei bleiben, mit jedem Land dieser Welt aufgrund eigenständiger Entscheide wirtschaftliche und kulturelle Kontakte zu pflegen.

82.03

Das Rahmenabkommen ist ein Angriff auf die demokratische Selbstbestimmung der Schweiz. Es auferlegt der Schweiz die Zwangsheirat mit der EU.

82.04

Der souveräne Rechtsstaat ist Grundlage und Schutzschild für Freiheit und Demokratie. Es gibt keine Freiheit ausserhalb eines Nationalstaats.

82.05

Die heutige EU steht in klarem Gegensatz zum direktdemokratischen Rechtsstaat. Die EU ist und bleibt eine intellektuelle Fehlkonstruktion als Projekt einer globalistischen Elite, die mit dem EU-Gerichtshof als ausführendem Organ angebliches Völkerrecht als Waffe gegen die nationale Selbstbestimmung missbraucht.

82.06

Die direkte Demokratie ist in der Schweiz das Fundament für Freiheit, Grundrechte und Unabhängigkeit.

82.07

Die Schweiz setzt sich ein für gute Verträge und freien Handel; Unterwerfung steht dazu in Widerspruch.

82.08

Die Schweiz ist keine Insel; sie ist aber auch nicht Kolonie der EU.

 


Thomas Hürlimann, Schriftsteller (er verbrachte viele Jahre seines Lebens in Berlin), über den von den Medien geprägten «Unionsbürger»:

«Es ist der Toleranzler beziehungsweise die Toleranzlerin. Dieses Wesen ist areligiös, antifaschistisch, antikapitalistisch, ökofixiert, sozialistisch, homophil, feministisch, raucherfeindlich, ausländerfreundlich, multikulturell, aber der eigenen Kultur, der eigenen Geschichte gegenüber sterilisiert.»

(NZZ am Sonntag, 23. April 2017)


 

82.09

Die Schweiz ist ein freies, sein Schicksal selbst bestimmendes, souveränes europäisches Land. Sie ist ebensowenig eine Kolonie der EU, wie die EU nicht Europa ist.

82.10

Freiheitsfeindlich, demokratiefeindlich, völkerrechtsfeindlich sind nicht die, die den souveränen, direktdemokratisch regierten Rechtsstaat verteidigen. Freiheitsfeindlich sind die, welche unsere direkte Demokratie mittels Verträgen mit der EU in ein Zwangskorsett stecken wollen.

82.11

Unser Anliegen, kurz zusammengefasst: Wir sichern die Zukunft der Schweiz durch Ablehnung jeglicher Art von Zwangsheirat mit der EU sowie mittels Kampf gegen die Auflösung der demokratischen Selbstbestimmung. Freiheit, Erfolg, Wohlstand und Menschenrechte sind nur in einem souveränen Rechtsstaat möglich.

82.12

Der Rahmenvertrag beraubt die Schweiz ihrer Stellung als gleichberechtigte bilaterale Vertragspartnerin der EU; mit dem Rahmenvertrag wird die Schweiz gegenüber Brüssel zur blossen Befehlsempfängerin.

82.13

Der Rahmenvertrag zerstört den bilateralen Weg. Denn als Befehlsempfängerin bleibt der Schweiz bloss, Brüsseler Weisungen automatisch zu übernehmen.

82.14

Allein die Ablehnung des Rahmenvertrags ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung des bilateralen Wegs.

 

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