Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

20 Die Schweiz und der EU-Binnenmarkt

 

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23 Mitgliedschaft oder Zugang?

 

23.01

Wenn im politischen Diskurs von «den Bilateralen» gesprochen wird, sind fast immer die «Bilateralen I» gemeint, die mittels der sog. Guillotine-Klausel (vgl. Abschnitt 32) miteinander verbunden sind.

23.02

Allein EU-Mitgliedländer sind Mitglieder des EU-Binnenmarkts. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EU-Binnenmarkts. Im Freihandelsabkommen von 1972 wird der Zugang des Nicht-Mitglieds Schweiz zum EU-Binnenmarkt geregelt.

23.03

Mit dem Zugang zum Binnenmarkt ist der Schweiz die freie Zirkulation von Waren und Personen zum und im EU-Raum gesichert. Zu Dienstleistungen und Finanzen gilt das (noch) nicht.

23.04

Grundsätzlich hat jedes Mitglied der Weltwirtschaftsorganisation (World Trade Organisation WTO) Zugang zum Binnenmarkt jedes anderen WTO-Mitgliedlands. Da sowohl die Schweiz als auch die EU der WTO angeschlossen sind, ist der gegenseitige Zugang zum Binnenmarkt garantiert.

 

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