Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

50 EU-Gerichtshof, Efta-Gericht, Menschenrechte und Direkte Demokratie

 

 

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53 Das Efta-Gericht

 

53.01

Das Efta-Gericht setzt sich aus drei Richtern zusammen.

53.02

Je einen Richter ordnen Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein ab.

53.03

Im Gericht sitzen ausschliesslich Vertreter aus Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.

53.04

Den Beitritt zum EWR haben Volk und Stände in der Schweiz am 6. Dezember 1992 abgelehnt.

53.05 Als Folge dieser Absage an den EWR steht der Schweiz im Efta-Gericht kein Sitz zu.

53.06

Die Hauptaufgabe des Efta-Gerichts besteht darin, die Harmonisierung des Rechts in Europa nach EU-Vorgabe in den EWR-Ländern durchzusetzen.

53.07

Die dem EU-Gerichtshof zudienende Funktion des Efta-Gerichts kommt auch darin zum Ausdruck, dass als Efta-Richter allein Persönlichkeiten aus EWR-Staaten zugelassen sind. Dies deshalb, weil der EWR-Vertrag den EU-Gerichtshof als oberste Gerichtsinstanz respektiert.

53.08

Das Efta-Gericht ist nicht Alternative zum EU-Gerichtshof. Denn das Efta-Gericht wird vom EU-Gerichtshof nur soweit geduldet, als es die Oberhoheit des EU-Gerichtshofes akzeptiert. Das Efta-Gericht ist Gehilfe, nicht Alternative zum EU-Gerichtshof.

53.09

Die Gehilfenschaft des Efta-Gerichts kommt darin zum Ausdruck, dass es zu allen ihm vorgelegten, Grundsätze des EU-Rechts tangierenden Gerichtsverfahren ein «Vorabentscheid-Verfahren» beim EU-Gerichtshof einzuhalten hat. Was der EU-Gerichtshof im Rahmen solcher Vorab-Entscheidung zum Sachverhalt äussert, hat für das Efta-Gericht verbindlichen Charakter.

53.10

Es trifft zu, dass das Efta-Gericht gegenwärtig von einer Persönlichkeit mit Schweizer Bürgerrecht präsidiert wird: Professor Carl Baudenbacher (dieser hat im April 2018 seinen bevorstehenden Rücktritt aus dieser Funktion angekündigt).

53.11

Professor Baudenbacher wurde indessen nicht von der Schweiz ins Efta-Gericht abgeordnet. Er wurde abgeordnet von der Regierung Liechtensteins. Er vertritt im Gericht Liechtenstein, nicht die Schweiz.

 

Weiterführende Links:

 

«Fremde Richter – EU-Gerichtshof oder Efta-Gericht» (EU-No-Bulletin, 30.11.2017)

«EU-Gericht oder Efta-Gericht?» (EU-No-Bulletin, 29.06.2017)

 

 

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