Argumentarium «Rahmenvertrag Schweiz – EU»

20 Die Schweiz und der EU-Binnenmarkt

 

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22 Bilaterale Verträge und Binnenmarkt

 

22.01

Bilaterale (zweiseitige) Verträge garantieren beiden Parteien (Staaten oder staatsähnlichen Gebilden wie der EU) Gleichberechtigung – also Begegnung auf gleicher Augenhöhe. Das gewährleistet einfachen und unbürokratischen gegenseitigen Marktzutritt.

22.02

Der Binnenmarkt schreibt dagegen Unterwerfung unter Einheitsregeln und EU-Gerichtshof vor. Bilaterale Verträge entstehen auf der Grundlage von Freihandel unter Gleichberechtigten – ohne Zwang zur Übernahme unerwünschter Regulierungen der Gegenseite.

22.03

1999 vereinbarte die Schweiz mit der EU unter dem Namen «Bilaterale I» ein Paket von sieben Abkommen. Vier dieser Abkommen (Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliche Aufträge, Landwirtschaft) betreffen den Zugang zum EU-Binnenmarkt.

22.04

Insbesondere Grossunternehmen lobbyieren zwecks Zementierung der Personenfreizügigkeit intensiv um Angleichung des Schweizer Rechts an EU-Recht. Denn die ungehinderte Einwanderung gewährt den Grosskonzernen grösstmögliche Auswahl bei tiefstmöglichem Lohn anlässlich der Besetzung offener Stellen.

Nähere Infos: «Unternehmen wollen Ausbau der Beziehungen zur EU» (Tages-Anzeiger, 11.04.2017)

22.05

Die Schweiz hat freiwillig gewisse EU-Regulierungen übernommen: Im Vordergrund steht dabei das Bedürfnis, Anforderungen an Schweizer Produkte jenen der EU anzugleichen. Ob übernommene EU-Regulierungen den Schweizer Vorstellungen von Rechtsgleichheit und Wirtschaftsfreiheit genügen, interessiert dabei oft erst in zweiter Linie.

22.06

Der Bundesrat behauptet, die bilateralen Abkommen würden in der Schweiz eine Wertschöpfung von zehn Milliarden Franken jährlich auslösen. In Tat und Wahrheit resultieren 95 % dieser Wertschöpfung aus dem Freihandelsabkommen von 1972 (Rudolf Strahm).

22.07

Dieser Wertschöpfung stehen sechzig Milliarden Franken Regulierungskosten gegenüber, welche die Schweizer Wirtschaft – auch aus der Übernahme von EU-Regulierungen – zu bewältigen hat.

Nähere Infos: www.rudolfstrahm.ch/okonomische-irrtumer-der-gegenwart

22.08

Ausserdem belasten die von den Gewerkschaften durchgesetzten «flankierenden Massnahmen» sowie die rasch zunehmenden Sozialhilfekosten im Gefolge der Personenfreizügigkeit die Wirtschaft in der Schweiz in von Jahr zu Jahr stärkerem Ausmass.

Weiterführende Links:

 

«Bilaterales Millionengrab» (Weltwoche, 06.04.2017) – Zum Lesen ein Online-Abo nötig!

Thomas Matter, Nationalrat: «0,09 Prozent pro Kopf und Jahr – Die Bilateralen I und die Personenfreizügigkeit» («Schweizerzeit», 10.02.2017)

 

22.09

Die Kosten der Bilateralen erweisen sich damit als höher als ihr Nutzen.

22.10

Das Konzept «bilaterale Verträge» startete zweifellos als gute Idee. Die gute Idee wurde im Lauf der Jahre aber zunehmend pervertiert. Heute zwingen viele bilaterale Abkommen die Schweiz zu teurer Rechtsanpassung an die EU. Diese Verträge kosten zunehmend mehr als sie nützen.

22.11

Mittels konsequenter Freihandelspolitik mit der EU, die auf Zwang zu regulatorischen Anpassungen verzichtet, würde die Schweiz besser fahren.

 

Nähere Infos: «Freihandelsabkommen sichert Zugang zum EU-Markt» («Schweizerzeit», 10.03.2017)

 

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