Verhandlungsmandat auch von Nationalrats-Kommission gutgeheissen

Nach der Ständerats- hat auch die Nationalratskommission das Verhandlungsmandat einstimmig gutgeheissen, wonach der Bundesrat mit der EU über die Steuerung der Zuwanderung verhandeln soll. Als gleichwertiges Ziel soll er aber gleichzeitig die Bilateralen «retten». Dieses vom Bundesrat anvisierte Ziel ist scheinheilig, denn der bilaterale Weg wird mit dem – ebenfalls vom Bundesrat angestrebten – Rahmenabkommen mit der EU beendet.

EU-NO Bulletin vom 6. November 2014

Zu diskutieren gab in der APK des Nationalrates, dass der Bundesrat die Steuerung der Zuwanderung und die Rettung der bilateralen Abkommen als gleichwertige Verhandlungsziele festlegen will. Ein Teil der Kommission wollte der Regierung empfehlen, die Steuerung der Zuwanderung als alleinige Priorität zu definieren. Die Kommission lehnte dies jedoch mit 16 zu 7 Stimmen ab.

Nun steigt der Bundesrat also mit der Zielsetzung in die Verhandlungen mit Brüssel, einerseits die Zuwanderung wieder selbst zu steuern und gleichzeitig die Bilateralen nicht aufs Spiel zu setzen. Fragwürdig dabei ist nur, dass der Bundesrat parallel auch noch Verhandlungen über das sog. Rahmenabkommen mit der EU führt. Dieses würde nämlich die bilateralen Beziehungen – also die Kooperation gleichwertiger Vertragspartner auf Augenhöhe – beenden und die Schweiz zu einem Untertanenstaat verkommen lassen, der in Zukunft nur noch «nach dem Willen Brüssels tanzen» soll. Während bilaterale Verträge einvernehmlich zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen werden, zementiert das Rahmenabkommen die Minderwertigkeit der Schweiz.

Ignoranz oder List?

Diese Tatsache wird von einem Grossteil der Classe politique schlichtweg ignoriert. Entweder ist sie zu wenig weitsichtig, um diese Umstände zu erkennen oder man hält sich aus anderen Gründen zurück – beispielsweise weil man sich bewusst ist, dass das Rahmenabkommen die Schweiz auf indirektem Weg über kurz oder lang in die EU führt; was der Bundesrat angesichts der Mehrheitsmeinung im Volk so nicht aussprechen darf.

Auf jeden Fall lässt das Parlament den Bundesrat mit seinen unterwürfigen Plänen einfach gewähren, wonach die Schweiz in Zukunft automatisch zentralistisches EU-Recht übernehmen müsste und fremde Richter über unsere Geschicke entscheiden. In diesem Fall noch von bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe zu reden, ist unredlich, da es um einseitige Anpassung geht unter Androhung von Sanktionen – vom Bundesrat verniedlichend «Ausgleichsmassnahmen» genannt.

Antidemokratische Züge

«Wir müssen warten, wie die EU reagiert», sagt Carlo Sommeruga als Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. Sollte die Umsetzung in einem von beiden Punkten nicht gelingen – die Erhaltung der Bilateralen oder die Begrenzung der Zuwanderung – müsste das Volk erneut an die Urne, so der SP-Nationalrat. Damit unterschlägt er, dass die Entscheidung dieser Frage bereits am 9. Februar gefallen ist, an dem sich die Stimmbürger für die Begrenzung der Zuwanderung und gegen den bilateralen Vertrag (die Personenfreizügigkeit) ausgesprochen hatte, indem es für die Einführung von Kontingenten und den Inländervorrang gestimmt hatte.

Der Sozialdemokrat Sommaruga steht der EU damit in nichts nach: Fällt eine Volksabstimmung für die Classe politique nicht genehm aus, wird sie einfach wiederholt. So geschehen auch in Irland, deren Bevölkerung im Sommer 2008 in einer Volksabstimmung den Vertrag von Lissabon der Europäischen Union abgelehnt hatte. Da dies der EU-Elite nicht in den Kram passte, wurde die Volksabstimmung im Herbst 2009 einfach wiederholt –und von der eingeschüchterten Bevölkerung schliesslich denn auch angenommen. Demokratieverständnis à la Brüssel.

 

 

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